Naturbelassens Holz, welches nur mechanisch behandelt wurde.
Verleimtes, gestrichenes, lackiertes, beschichtetes oder sonstig behandeltes Holz.
Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
Das darf in den Container:
- unbehandeltes oder beschichtetes Holz (A1, A2, A3)
- gestrichenes Holz (ohne Holzschutzmittel)
- kleine Anhaftungen wie Nägel, Schrauben und Scharniere
- Möbel
- Geleimtes Holz oder Furnierholz
- Holzweichfaserplatten
- Holzkissen
- Kabeltrommeln
Das darf nicht in den Container:
- Gefährliche Abfälle
- Imprägniertes oder lackiertes Holz (z.B. Zäune, Gartenhaus, Außentüren)
- Terrassenholz, Parkett
- Dachbalken, Dachholz (da imprägniert)
- Altholz aus Abbruch (z.B. Fachwerk, da imprägniert)
- Glas (z.B. Fensterglas)
- Verbranntes Holz (Brandholz) oder Bahnschwellen
- Keine größeren Anhaftungen aus z.B. Kunststoff oder Metallen
- Baumstämme
- Innentüren
Wichtig!
Das Altholz darf nicht mit Holzschutzmitteln oder mit anderen als Gefahrenstoff eingestuften Anstrichen verunreinigt sein.